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Nachhilfekosten können Mehrbedarf sein
Geschrieben am von Redaktion |
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Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 08.07.2005 - II-3 UF 21/05) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Kosten der Nachhilfe für einen Schüler durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil ganz oder teilweise zu tragen sind. Aus den Urteilsgründen ergibt sich, dass dies sowohl von der Frage abhängt, ob die Nachhilfe über einen längeren Zeitraum regelmäßig anfallen wird und in welcher Höhe der barunterhaltspflichtigen Elternteil derzeit Kindesunterhalt leistet. Das OLG Düsseldorf hatte außerdem die Frage zu entscheiden, ob der betreuende Elternteil bei gemeinsamer Sorge allein entscheiden kann, wie die Nachhilfe gestaltet wird, selbst wenn diese nicht unerhebliche Kosten verursacht. Außerdem gibt das OLG Düsseldorf Hinweise, wie die Haftungsanteile der Eltern für die Kosten der Nachhilfe zu berechnen sind. Lesen Sie das gesamte Urteil unter "mehr..."
Stichworte: Nachhilfekosten, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Unterhalt, Urlaubsfahrt
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