 |
|  |
|
Ihr ausgewähltes Dokument |
|
Keine überobligatorische Tätigkeit trotz Betreuung eines Kleinkindes?
Geschrieben am von Redaktion |
|
Das OLG Hamm (Urt. v. 09.05.2003 - 11 UF 321/02) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Ehefrau ihre Vollzeiterwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes fortgesetzt hatte.
Der Ehemann war kaufmännischer Angestellter, die Ehefrau Kosmetikerin. Sie hatte sich während der Ehezeit ab dem 31.8.1996 mit einem Kosmetikstudio selbständig gemacht, das sie zunächst allein und später zusammen mit einer Vollzeitkraft betrieben hat. Am 31.3.1998 hatte sie die Tochter N. geboren und bereits 14 Tage danach ihre Berufstätigkeit wieder aufgenommen. Das war möglich, weil die Eltern beider Parteien bereit waren, sich während der beruflichen Abwesenheit der Klägerin um das Kind zu kümmern. Nach der Trennung der Eheleute im Mai 1998 blieb N. bei der Ehefrau, die dennoch ihre Berufstätigkeit fortsetzen konnte, weil auch ihre Eltern und Schwiegereltern wie bisher bei der Betreuung mitwirkten.
Die Leitsätze des Urteils und den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe finden Sie unter 'mehr...'
Stichworte: Ehegattenunterhalt, Unterhalt, überobligatorische Tätigkeit, Betreuungsunterhalt
|
| Den Volltext dieses Dokuments erhalten Sie, wenn Sie auf das click&buy-Symbol unten klicken. Sie können das Dokument dann eine Stunde lang ohne erneutes Bezahlen aufrufen. Selbstverständlich steht Ihnen auch eine Druckversion des Dokuments zur Verfügung, die Sie sich ausdrucken können. |
|
Das Dokument hat weitere 2206 Zeichen. Das Dokument kostet: 0,50 €
|
|
Mitglieder zahlen für dieses Dokument nur: 0,25 €
Jetzt Mitglied werden |
|
|
|
Informationen über FIRSTGATE |
|
Scheidungstipps.de hat sich für das einfache und sichere Bezahlsystem FIRSTGATE click&buy entschieden.Und so geht's: Klicken Sie oben auf das FIRSTGATE click&buy Logo (nicht mit der rechten Maustaste und 'Speichern unter') und bezahlen Sie bei FIRSTGATE. Direkt anschließend erhalten Sie das von Ihnen gewählte Dokument angezeigt. Sie können dann eine Stunde lang auf das Dokument Zugriff nehmen, ohne erneut bezahlen zu müssen.
Vorteile - einfache und sichere Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte
- kein Software-Download, kein 0190er-Service
- über jeden Rechner zu nutzen, einfach mit Passwort
- kostenlose Registrierung bei FIRSTGATE click&buy
- keine Vertragsbindung bei FIRSTGATE click&buy, keine weiteren Verpflichtungen
- SSL-verschlüsselte, sichere Datenübertragung
Technische Voraussetzungen FIRSTGATE click&buy funktioniert mit jedem Provider, mit jedem Betriebssystem und mit allen gängigen Browsern ohne zusätzlichen Software-Download. |
|
|  |
|
Hotline Familienrecht
|
Sie haben Fragen? Rufen Sie mich an! 09005-909 130 034
 Mehr Info |
|
|
Login
|
Jetzt registrieren!. Als registriertes Mitglied können Sie den größten Teil unseres Angebots kostenfrei nutzen. |
|
|
|