Informationen zum Thema: Kurze Ehedauer und Unterhaltsbegrenzung bei 4 1/2 jähriger Ehe
 
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Kurze Ehedauer und Unterhaltsbegrenzung bei 4 1/2 jähriger Ehe

Geschrieben am von Redaktion

Im Rahmen des § 1579 Ziff. 1 BGB taucht immer wieder die Frage auf, wann eine Ehe als kurz anzusehen ist, da dies ggfs. eine Begrenzung von Unterhaltsansprüchen zur Folge haben kann.



Die Gerichte gehen grundsätzlich davon aus, dass Ehen, die länger als zwei jahre gedauert haben, nicht mehr als kurz angesehen werden können.



Das OLG Koblenz (Urt. vom 20.12.2002 - 11 UF 825/01 rechtskräftig) hatte nun zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des § 1579 Ziff. 1 BGB bei einer 4 1/2 jährigen Ehedauer und anschließender Kinderbetreuung vorliegen können.



Lesen Sie die zumindest teilweise überraschende Entscheidung des OLG unter 'mehr...'

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