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Unterhaltsregress für Scheinväter deutlich erleichtert
Geschrieben von Redaktion am Donnerstag, 17. April 2008 (5414 mal gelesen)
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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von sogenannten Scheinvätern durch ein aktuelles Urteil (BGH- Urteil v. 16.04.2008 - XII ZR 144/06) deutlich verbessert. Als Scheinväter werden die Väter bezeichnet, die zwar rechtlich als Vater eines Kindes gelten, tatsächlich aber nicht der biologische Vater des Kindes sind. Wollte der Scheinvater bisher den tatsächlichen Vater auf Schadensersatz für Unterhalt, den er dem Kind in der Vergangenheit geleistet hat, in Anspruch nehmen, musste erst die rechtliche Vaterschaft des biologischen Vaters festgestellt werden.
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Düsseldorfer Tabelle 2008
Geschrieben von Redaktion am Montag, 10. Dezember 2007 (22055 mal gelesen)
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Die zum 1.1.2008 in Kraft tretende Unterhaltsreform führt auf Grund der Veränderungen im Kindesunterhalt auch zu einer neuen Düsseldorfer Tabelle. Insbesondere in der ersten Altersgruppe von 0 bis 5 Jahren führt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle vor allem in den höheren Gehaltsgruppen zu deutlich höheren Unterhaltszahlungen von mehr als 40,00 € monatlich. Die Zahl der Gehaltsgruppen in der Düsseldorfer Tabelle 2008 wurde von 13 auf 10 verringert, die höchste Gehaltsgruppe geht nunmehr bis 5.100,00 €. Allein auf Grund dieser Veränderungen in den Gehaltsgruppen können sich die geschuldeten Unterhaltsbeträge erhöhen oder vermindern, sodass sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete die ab dem 01.01.2008 zu leistenden Unterhaltszahlungen genau überprüfen sollten. Stichworte: Düsseldorfer Tabelle 2008
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Düsseldorfer Tabelle in der ab 01.07.2007 gültigen Fassung veröffentlicht
Geschrieben von Redaktion am Donnerstag, 14. Juni 2007 (7655 mal gelesen)
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Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 01.07.2007 gültige Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Gleichzeitig wurden auch die neuen Zahlen für die Berliner Tabelle, welche ab dem 01.07. 2007 gültig sein soll, veröffentlicht.
Wie bereits auf Grund der ab dem 01.07.2007 gültigen Regelbetragsverordnung zu erwarten war, verändern sich die Bedarfssätze für die Kinder nicht erheblich. Die Abweichungen belaufen sich auf Beträge von 2,00 € bis 6,00 € wobei es sich bei diesen Abweichungen jeweils um eine Verminderung des Unterhalts handelt. Stichworte: Düsseldorfer Tabelle 2007, Regelbetragsverordnung, Berliner Tabelle 2007
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Großeltern können für Kindesunterhalt haften
Geschrieben von Redaktion am Sonntag, 18. Februar 2007 (14502 mal gelesen)
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BGH - Urteil vom 20.12.2006 - XII ZR 137/04: Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung bekräftigt, dass Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel haftbar sein können. Dabei ist ihnen gegenüber den Enkeln ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 1250,-€ (ab dem 01.07.2005: 1400,- €) für den unterhaltspflichtigen Großelternteil und von 950,- (ab dem 01.07.2005: 1050,- €) für dessen Ehegatten zu belassen. Wohnkosten über dem im Selbstbehalt enthaltenen Anteil erhöhen den Selbstbehalt, den Einkommensverhältnissen angepasste Verbindlichkeiten vermindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen. Stichworte: Großeltern, Selbstbehalt, Wohnkosten, Verbindlichkeiten
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Nachhilfekosten können Mehrbedarf sein
Geschrieben von Redaktion am Montag, 05. September 2005 (9165 mal gelesen)
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Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 08.07.2005 - II-3 UF 21/05) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Kosten der Nachhilfe für einen Schüler durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil ganz oder teilweise zu tragen sind. Aus den Urteilsgründen ergibt sich, dass dies sowohl von der Frage abhängt, ob die Nachhilfe über einen längeren Zeitraum regelmäßig anfallen wird und in welcher Höhe der barunterhaltspflichtigen Elternteil derzeit Kindesunterhalt leistet. Das OLG Düsseldorf hatte außerdem die Frage zu entscheiden, ob der betreuende Elternteil bei gemeinsamer Sorge allein entscheiden kann, wie die Nachhilfe gestaltet wird, selbst wenn diese nicht unerhebliche Kosten verursacht. Außerdem gibt das OLG Düsseldorf Hinweise, wie die Haftungsanteile der Eltern für die Kosten der Nachhilfe zu berechnen sind. Lesen Sie das gesamte Urteil unter "mehr..." Stichworte: Nachhilfekosten, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Unterhalt, Urlaubsfahrt
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Nebentätigkeit trotz Vollzeitbeschäftigung zumutbar?
Geschrieben von Redaktion am Sonntag, 13. April 2003 (2813 mal gelesen)
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Muss ein Arbeitnehmer zur Sicherung des Unterhalts minderjähriger Kinder neben einer Vollzeitbeschäftigung noch eine Nebentätigkeit ausüben? Dies kann grundsätzlich auf Grund der erhöhten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nicht von vornherein ausgeschlossen werden, muss aber für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden, so jedenfalls das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 01.08.2002 (Az: 3 UF 56/02).
Lesen Sie die gesamte Entscheidung unter 'mehr...'
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Nebentätigkeit für Umschüler zumutbar?
Geschrieben von Redaktion am Sonntag, 13. April 2003 (2327 mal gelesen)
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Viele Unterhaltsschuldner werden arbeitslos und machen eine Umschulung. Das dafür bezogene Unterhaltsgeld deckt regelmäßig nicht mal den Selbstbehalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Es stellt sich die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner auf Grund seiner gegenüber minderjährigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet ist, neben der Umschulung noch eine Tätigkeit auszuüben, um den bedarf des Kindes sicherzustellen.
Das OLG Dresden (Beschl. v. 11.12.2002 - 10 UF 676/02) hat einen derartigen Fall jetzt entschieden. Lesen Sie den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe unter 'mehr...'
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Kindergeldverrechnung gemäß § 1612 b V BGB verfassungsgemäß?
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 09. April 2003 (3554 mal gelesen)
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Ist der Unterhaltsschuldner auf Grund seines Einkommens bei der Berechnung des Kinderunterhalts in eine der ersten 5 Gehaltsgruppen der Düsseldorfer Tabelle, wird ihm bei der Feststellung des tatsächlich zu zahlenden Unterhalts nicht das hälftige Kindergeld, sondern dieses nur teilweise angerechnet.
Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 29.01.2003 - XII ZR 289/01 - mit der Frage auseinanderzusetzen, ob diese Regelung des § 1612 b V BGB verfassungsgemäß ist.
Lesen Sie die Entscheidung unter 'mehr...'
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Zum Unterhaltsanspruch in sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen
Geschrieben von Redaktion am Dienstag, 01. April 2003 (2070 mal gelesen)
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Immer wieder müssen Gerichte die Frage beantworten, ob ein Kind, das bereits eine Lehre absolviert hat, von seinen Eltern noch Unterhalt für ein anschließendes Studium verlangen kann. Der BGH hat hierzu bereits mehrfach ausgeführt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Beendigung der Ausbildung und Beginn des Studiums bestehen muss. Zusätzlich müssen Ausbildung und Studium der gleichen Berufssparte angehören.
Im vorliegenden Urteil hatte die Tochter eine Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin für Grafik-Design abgeschlossen und anschließend ein Lehramtsstudium Primarstufe mit Schwerpunkt Kunst aufgenommen. Ob diese Kombination die vom BGH aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.01.2003 (Az: 4 UF 148/02 ) nun entschieden.
Die Leitsätze und die Begründung finden Sie unter 'mehr...'
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