FAQ ZugewinnausgleichÜbersicht :: Zugewinnausgleich
Mit welchem Wert ist eine Lebensversicherung im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen?
Eine Kapitallebensversicherung, bei der das Rentenwahlrecht nicht ausgeübt ist, ist im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
Der in das Vermögen einzustellende Wert entspricht grundsätzlich dem sogenannten Fortführungswert, also dem Rückkaufswert zuzüglich dem bis zum Stichtag angesammelten Überschussguthaben.
Nur wenn die Lebensversicherung aufgelöst werden muss, um den Zugewinnausgleich bezahlen zu können, wird nicht der Fortführungswert, sondern der Rückkaufswert in die Vermögensbilanz eingestellt.
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