FAQ ZugewinnausgleichÜbersicht :: Zugewinnausgleich
Gehört eine Lebensversicherung zum Zugewinnausgleich?
Bei den Lebensversicherungen muss man zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen unterscheiden.
Eine Kapitallebensversicherung gehört in den Zugewinnausgleich - aber nur dann, wenn das eventuell eingeräumte Rentenwahlrecht zum Stichtag nicht ausgeübt ist. Ist das Rentenwahlrecht bei der Kapitallebensversicherung ausgeübt, fällt die Versicherung in den Versorgungsausgleich.
Risikolebensversicherungen hingegen sind im Zugewinnausgleich regelmäßig nicht auszugleichen, da sie keinen Rückkaufswert haben.
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