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FAQ Zugewinnausgleich

Übersicht :: Zugewinnausgleich

Gehört eine Direktversicherung in den Zugewinnausgleich?

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung oder eine Leibrentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Der Versicherungsschutz muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Der Arbeitgeber zahlt für den Arbeitnehmer die Beiträge, aber der Arbeitnehmer erhält bei Erreichen des Zielalters die Versicherungssumme.

Auch solche Direktversicherungen sind grundsätzlich mit dem Fortführungswert (Rückkaufswert zuzüglich Überschussguthaben) im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Hier ist aber die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer erst noch ein bestimmtes Alter erreichen muss, um in den Genuss der Versicherungssumme zu gelangen. Und dieses Risiko des Versterbens des Arbeitnehmers vor Erreichen des Auszahlungsalters ist bei der Wertfestsetzung der Direktversicherung zu berücksichtigen. Anhand sogenannter "Überlebenswahrscheinlichkeitstabellen" wird ein entsprechender Abschlag auf den Fortführungswert ermittelt.

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