FAQ UnterhaltÜbersicht :: Unterhalt
Wie mache ich Unterhalt geltend?
Die Geltendmachung von Unterhalt erfolgt am besten durch ein Schreiben an den Unterhaltspflichtigen, mit dem dieser unmissverständlich aufgefordert wird, Unterhalt zu zahlen.
Wichtig ist, dass der Unterhaltsberechtigte nachher auch beweisen kann, wann dem Unterhaltspflichtigen dieses Schreiben zugegangen ist. Deshalb das Schreiben immer per Einschreiben (mit Rückschein) oder durch Boten zustellen lassen.
Außerdem sollte bedacht werden, dass der Unterhaltsverpflichtete wohlmöglich auch noch bestreitet, dass sich das Aufforderungsschreiben in dem Briefumschlag befunden hat. Um einem solchen Einwand vorzubeugen, sollte immer eine andere Person sehen, dass das Aufforderungsschreiben in den Briefumschlag eingelegt wurde und das der Umschlag dann in den Briefkasten geworfen wurde.
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