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FAQ Unterhalt

Übersicht :: Unterhalt

Wie erfahre ich, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient?

Der Unterhaltsberechtigte hat einen Anspruch auf Auskunft über die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten. Außerdem muss der Unterhaltsverpflichtete dem Unterhaltsberechtigten auf Verlangen Belege über seine Einkünfte zur Verfügung stellen.

Der nicht-selbstständige Unterhaltsverpflichtete muss normalerweise Auskunft über sein Einkommen in den vergangenen 12 Monaten erteilen und diese Auskunft durch Übersendung der letzten 12 Gehaltsnachweise belegen. Wenn er in dem Zeitraum ein Steuererstattung erhalten hat, muss er auch darüber Auskunft erteilen und den Steuerbescheid vorlegen.

Der selbstständige Unterhaltsverpflichtete muss normalerweise Auskunft über sein Einkommen in den vergangenen drei Kalenderjahren erteilen und diese Auskunft durch Übersendung der Gewinnermittlungsunterlagen für diese drei Kalenderjahre belegen.

Erzielt der Unterhaltsverpflichtete Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss er auch diesbezüglich Auskunft erteilen, erzielt er Einkünfte aus Kapital (Zinsen etc.) muss er auch hierüber Auskunft erteilen und entsprechende Nachweise vorlegen.

Um den Auskunfts- und Belegbeibringungsanspruch vollständig und korrekt geltend zu machen, empfiehlt es sich natürlich, einen überwiegend im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies gilt natürlich auch für den Unterhaltsverpflichteten, denn eine falsche Ermittlung des Einkommens führt zu falschen Unterhaltsansprüchen.

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