FAQ Trennung und ScheidungÜbersicht :: Trennung und Scheidung
Wann kann meine Ehe geschieden werden?
Gemäß des seit 1977 geltenden Zerrüttungsprinzips ist eine Ehe zu scheiden, wenn die Eheleute dauernd getrennt leben in der Absicht, sich scheiden zulassen, und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
Dieses Getrenntleben kann sowohl innerhalb einer Wohnung als auch in verschiedenen Wohnungen erfolgen. Wenn das Getrenntleben in einer Wohnung erfolgt, dann dürfen die Ehegatten nicht mehr füreinander einkaufen, kochen, waschen, putzen, bügeln etc. Außerdem ist die Nutzung der vorhandenen Räume zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die mit dem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung verbundenen Erschwernisse führen regelmäßig dazu, dass einer der Ehegatten auszieht.
Kommt es während des Getrenntlebens innerhalb einer Wohnung zu erheblichen Problemen zwischen den Ehegatten, will aber keiner der Ehegatten aus der Ehewohnung ausziehen, so kann jeder der Ehegatten bei dem zuständigen Amtsgericht die Zuweisung der Ehewohnung beantragen.
|