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Was ist das begrenzte Realsplitting?
Der Unterhaltsverpflichtete kann den Unterhalt, den er an seinen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bezahlt, von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ehegatten getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Im Gegenzug muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte den erhaltenen Unterhalt versteuern. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dem anderen Ehegatten die Nachteile, die er aus der Versteuerung des Unterhalts erleidet, ersetzen.
Diesen Vorgang nennt man begrenztes Realsplitting.
Zu beachten ist, dass in seltenen Fällen nicht nur steuerliche Nachteile sondern auch andere Nachteile zu ersetzen sind. Von daher sollte immer genau geprüft werden, ob sich die Durchführung des begrenzten Realsplittings wirklich lohnt.
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