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Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts verkündet

Geschrieben am Freitag, 28. Dezember 2007 von Redaktion

Unterhalt allgemein

Im Bundesgesetzblatt ist heute, am 28.12.2007, das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts - bekannter unter dem Begriff Unterhaltsreform 2008 - veröffentlicht worden. Damit wird das Gesetz zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Gesetz die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten stärken. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, indem die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten verschärft und die Möglichkeiten der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts deutlich erweitert werden.

Außerdem hat der Kindesunterhalt, also der Unterhalt für minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben und eine allgemeinbildende Schule besuchen, ab dem 1.1.2008 Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, auch den Unterhaltsansprüchen des die Kinder betreuenden Elternteils.



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