Informationen zum Thema: Düsseldorfer Tabelle 2008
 
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Aktuell: Düsseldorfer Tabelle 2008

Geschrieben am Montag, 10. Dezember 2007 von Redaktion

Kindesunterhalt

Die zum 1.1.2008 in Kraft tretende Unterhaltsreform führt auf Grund der Veränderungen im Kindesunterhalt auch zu einer neuen Düsseldorfer Tabelle. Insbesondere in der ersten Altersgruppe von 0 bis 5 Jahren führt die Änderung der Düsseldorfer Tabelle vor allem in den höheren Gehaltsgruppen zu deutlich höheren Unterhaltszahlungen von mehr als 40,00 € monatlich.

Die Zahl der Gehaltsgruppen in der Düsseldorfer Tabelle 2008 wurde von 13 auf 10 verringert, die höchste Gehaltsgruppe geht nunmehr bis 5.100,00 €. Allein auf Grund dieser Veränderungen in den Gehaltsgruppen können sich die geschuldeten Unterhaltsbeträge erhöhen oder vermindern, sodass sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltsverpflichtete die ab dem 01.01.2008 zu leistenden Unterhaltszahlungen genau überprüfen sollten.

EinkommenAlter
 0-5 6-11 12-17
bis 1.500 Euro279 Euro 322 Euro 365 Euro
bis 1.900 Euro293 Euro 339 Euro 384 Euro
bis 2.300 Euro307 Euro 355 Euro 402 Euro
bis 2.700 Euro321 Euro 371 Euro 420 Euro
bis 3.100 Euro335 Euro 387 Euro 438 Euro
bis 3.500 Euro358 Euro 413 Euro 468 Euro
bis 3.900 Euro380 Euro 438 Euro 497 Euro
bis 4.300 Euro402 Euro 464 Euro 526 Euro
bis 4.700 Euro425 Euro 490 Euro 555 Euro
bis 5.100 Euro447 Euro 516 Euro 584 Euro

Beachten Sie bitte folgende Anmerkungen:

Wenn derjenige, bei dem die Kinder leben, das Kindergeld bezieht, ist der hälftige Kindergeldanteil von dem in der Tabelle ausgewiesenen Betrag in Abzug zu bringen. Der Zahlbetrag entspricht also dem in der Tabelle ausgewiesenen Betrag abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Wenn ausnahmsweise derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, das Kindergeld bezieht, ist der hälftige Kindergeldanteil zusätzlich zu dem in der Tabelle ausgewiesenen Betrag an den betreuenden Elternteil zu zahlen.

Auch die neue Düsseldorfer Tabelle 2008 geht davon aus, dass der Unterhaltsschuldner drei Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist. Ist der Unterhaltsschuldner mehr oder weniger Personen gegenüber zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, ist der Kindesunterhalt aus der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Gehaltsgruppe zu entnehmen.

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2008 gilt grundsätzlich für sämtliche Unterhaltsverhältnisse, also auch solche, in denen bereits eine Regelung besteht.



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