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Aktuell: Düsseldorfer Tabelle in der ab 01.07.2007 gültigen Fassung veröffentlicht

Geschrieben am Donnerstag, 14. Juni 2007 von Redaktion

Kindesunterhalt

Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 01.07.2007 gültige Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Gleichzeitig wurden auch die neuen Zahlen für die Berliner Tabelle, welche ab dem 01.07. 2007 gültig sein soll, veröffentlicht.

Wie bereits auf Grund der ab dem 01.07.2007 gültigen Regelbetragsverordnung zu erwarten war, verändern sich die Bedarfssätze für die Kinder nicht erheblich. Die Abweichungen belaufen sich auf Beträge von 2,00 € bis 6,00 € wobei es sich bei diesen Abweichungen jeweils um eine Verminderung des Unterhalts handelt.

Der Link zur aktuellen Düsseldorfer und Berliner Tabelle lautet wie folgt: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm

Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern wurde um 10,00 € von 890,00 € auf 900,00 € angehoben. Relevant ist dies grundsätzlich für alle erwerbstätigen Unterhaltsschuldner, denen nach Zahlung des Unterhalts nur noch der alte Selbstbehalt in Höhe von 890,00 € blieb. Hier kommt grundsätzlich eine Abänderung des Unterhalts unter Berücksichtigung des neuen Selbstbehalts in Betracht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung bisher davon ausgehen, dass jede Änderung der Düsseldorfer Tabelle einen Abänderungsgrund darstellt, unabhängig davon, ob sich der Unterhaltsanspruch um mehr als 10% verändert.

Ob die Gerichte an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die im Verhältnis zu anderen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle extrem geringfügigen Veränderungen festhalten, bleibt allerdings abzuwarten.



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