Interessante Urteile: OLG Koblenz befristet nachehelichen Unterhalt trotz langer Ehedauer
Geschrieben am Donnerstag, 15. Februar 2007 von Redaktion |
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Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 02.11.2006 die BGH-Rechtsprechung zur Befristung von nachehelichem Unterhalt aufgegriffen und einen nachehelichen Unterhaltsanspruch trotz einer 25-jährigen Ehedauer befristet.
Das Gericht hat entschieden, dass der Aufstockungsunterhalt auch nach 25-jähriger Ehe zeitlich begrenzt werden kann, wenn die Einkommensdivergenz der Ehegatten nicht auf ehebedingten Nachteilen beruht und es dem Unterhaltsberechtigten – auch unter Berücksichtigung seines Alters – zumutbar ist, sich dauerhaft auf einen niedrigeren Lebensstandard einzurichten, der lediglich seinen eigenen beruflichen Möglichkeiten entspricht. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies selbst dann, wenn der Unterhaltsberechtigte in der Ehe einen Großteil der Hausarbeit sowie der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gegenüber zwei gemeinsamen Kindern wahrgenommen hat (hier Befristung auf fünf Jahre nach einer Trennungszeit von ebenfalls fünf Jahren, innerhalb derer bereits Unterhalt gezahlt wurde).
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