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Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Geschrieben von Redaktion am Freitag, 30. Januar 2004 (3731 mal gelesen)
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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu dem Urteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01:
Der klagende Landkreis nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht auf ungedeckte restliche Heimkosten für deren 91-jährige, inzwischen verstorbene Mutter in Anspruch. Die verheiratete Beklagte ist vollschichtig erwerbstätig und verdiente im streitigen Zeitraum - bei Besteuerung nach Lohnsteuerklasse V - 1.800 bis 1.900 DM netto im Monat, ihr Ehemann - bei Lohnsteuerklasse III - 3.900 DM. Die Ehegatten leben in einem dem Ehemann gehörenden Einfamilienhaus und haben keine Unterhaltspflichten gegenüber Kindern. Der Kläger ist der Auffassung, daß die Beklagte unter Berücksichtigung des Familieneinkommens und des mietfreien Wohnens in Höhe von monatlich 561 DM für den Unterhalt ihrer Mutter aufzukommen habe.
Klicken Sie auf 'mehr...', um die gesamte Pressemitteilung zu lesen.
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Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 28. Januar 2004 (2811 mal gelesen)
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Wenn Sie unten auf 'mehr...' klicken, finden Sie die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu dem Urteil vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 224/00. Wir bemühen uns derzeit um den Volltext des Urteils. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir ihn für Sie online stellen.
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einer weiteren Variante des sogenannten Elternunterhalts zu befassen (Stichwort: verschleierte Schwiegersohnhaftung).
Der klagende Landkreis nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht auf restliche Heim- und Pflegekosten für deren Mutter in Anspruch. Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte könne aufgrund ihres Halbtagseinkommens (jährlich brutto ca. 29.000 DM), ihres Naturalunterhaltsanspruchs gegen ihren vollschichtig berufstätigen Ehemann (jährliches Bruttoeinkommen ca. 117.000 DM) und unter Berücksichtigung des Wohnvorteils des im hälftigen Miteigentum der Ehegatten stehenden Familienheims für ihre Mutter einen monatlichen Unterhalt von 580 DM zahlen. Die Ehegatten haben einen 1981 geborenen Sohn, der noch Schüler ist. Für das Haus sind Kredite in Höhe von monatlich ca. 1.075 DM abzuzahlen. Das Amtsgericht hat die Klage teilweise, das Oberlandesgericht in vollem Umfang mangels Leistungsfähigkeit der Beklagten abgewiesen, weil ihr eigenes Arbeitseinkommen den ihr zuzubilligenden erhöhten Selbstbehalt von 2.250 DM nicht übersteige und eine Erhöhung ihrer Einkünfte durch den Naturalunterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann zu einer unzulässigen indirekten "Schwiegersohnhaftung" führe.
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Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 28. Januar 2004 (4501 mal gelesen)
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Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der klagende Landkreis hatte der im Heim lebenden Mutter der Beklagten Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigene Einkünfte gedeckten Heimkosten gewährt. Mit seiner Klage macht er auf ihn übergegangene Unterhaltsansprüche der Mutter in Höhe eines Teils seiner Aufwendungen für die Zeit von September 1998 bis März 1999 geltend.
Klicken Sie auf 'mehr...', um die vollständige Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu dem Urteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 zu lesen. Wir bemühen uns derzeit um den vollständigen Urteilstext, den wir Ihnen demnächst hier zur Verfügung stellen werden.
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Bedarf, Einkommensermittlung und Selbstbehalt bei Berechnung des Elternunterhalt
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 02. Juli 2003 (7781 mal gelesen)
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Dieses Urteil (AZ XII ZR 67/00; Urteil v. 19.02.2003) enthält grundlegende Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Fragen des Bedarfs eines unterhaltsberechtigten Elternteils, aber auch und vor allem wichtige Ausführungen zu der Leistungsfähigkeit des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Kindes.
So beantwortet der BGH die Frage, ob und in welcher Höhe die Vorsorgeaufwendungen eines selbstständigen Unterhaltsverpflichteten für seine Altersvorsorge berücksichtigungsfähig sind. Außerdem finden Sie in dem Urteil grundlegende Ausführungen zur Berücksichtigung des Bedarfs des mit dem Unterhaltspflichtigen verheirateten Ehegatten und inwieweit dieser Bedarf den Unterhaltsanspruch des Elternteils berührt.
Dieses Urteil ist eine wichtige Ergänzung zu dem BGH-Urteil vom 23.10.2002 - XII ZR 266/99).
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Elternunterhalt und Düsseldorfer Tabelle 2003
Geschrieben von Redaktion am Freitag, 23. Mai 2003 (4279 mal gelesen)
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Die neue Düsseldorfer Tabelle, welche zum 01.07.2003 in Kraft tritt, verhält sich auch zum Selbstbehalt in den sogenannten Elternunterhaltsfällen. Hier wird die neuere Rechtsprechung der Obergerichte umgesetzt.
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Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Geschrieben von Redaktion am Donnerstag, 20. März 2003 (1578 mal gelesen)
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Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. In dem nunmehr entschiedenen Fall hatte der klagende Landkreis der im Heim lebenden Mutter des Beklagten Sozialhilfe in Höhe der nicht durch eigene Einkünfte gedeckten Heimkosten gewährt. Der Beklagte, der als Beamter zum 1. Februar 1999 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, lebt mit seiner Ehefrau in einem im Miteigentum der Ehegatten stehenden, durch Kreditaufnahme finanzierten Eigenheim.
(Urteil vom 19. März 2003 – XII ZR 123/00)
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BGH schränkt Regress der Sozialämter ein
Geschrieben von Redaktion am Freitag, 25. Oktober 2002 (3369 mal gelesen)
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Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2002 (Urteil vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99) zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern Stellung genommen.
Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits und die Finanznot der Sozialhilfeträger andererseits haben zu einem Anstieg von solchen Unterhaltsverfahren geführt, die regelmäßig von den Sozialhilfeträgern aus übergegangenem Anspruch geführt werden, weil die Sozialämter Sozialhilfe geleistet haben.
Bisher war es ständige Rechtsprechung, dass Kindern im Verhältnis zu ihren Eltern ein Selbstbehalt in Höhe von ca. 2.200,- DM zu verbeliben hatte. Hier setzt der BGh nun an und gibt für zukünftige Fälle vor, dass unter bestimmten Umständen auch höhere Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen in Betracht kommen.
Lesen Sie im folgenden die Einzelheiten...
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Einkommensermittlung beim Elternunterhalt
Geschrieben von Redaktion am Dienstag, 17. September 2002 (2632 mal gelesen)
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Das nachfolgende Urteil des OLG Köln (Urteil v. 05.07.2001 - 14 UF 13/01) setzt sich umfassend mit vielen praxisrelevanten Fragen der Einkommensermittlung und der abziehbaren Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt auseinander. Prädikat: Besonders lesenswert!
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