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Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar
Geschrieben von Redaktion am Donnerstag, 04. Dezember 2008 (2070 mal gelesen)
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Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 9. Mai 2008 entschieden, dass es einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar sein kann, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen. Ggfs. seien bestehende Kinderbetreuungsplätze zu nutzen. Dass Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestehen, habe der/die Alleinerziehende zu beweisen. Stichworte: Betreuungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Neues Unterhaltsrecht
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Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnerinnen aus erster und zweiter Ehe
Geschrieben von Redaktion am Donnerstag, 04. Dezember 2008 (2633 mal gelesen)
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Der zweite Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 5. Mai 2008 die bislang ungeklärte und umstrittene Frage entschieden, wie der Unterhalt zu berechnen ist, wenn beide - geschiedener und neuer - Ehepartner arbeiten und Einkommen erzielen. Nach der seit dem 1.1.2008 geltende Unterhaltsrechtsreform stehen der geschiedene und nunmehrige Ehepartner im Rang gleich (§ 1609 Nr. 3 BGB, Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Ehen von langer Dauer, vgl.§ 1609 Nr. 2 BGB), so dass nunmehr im Grundsatz beiden ein gleich hoher Unterhaltsbedarf zusteht. Stichworte: Ehegattenunterhalt, Berechnungsmethode, Neues Unterhaltsrecht
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Ehegattenunterhalt und Unterhaltsreform
Geschrieben von Redaktion am Freitag, 28. Dezember 2007 (10562 mal gelesen)
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Die Unterhaltsreform 2008, die am 1.1.2008 in Kraft treten wird, bringt insbesondere für den nachehelichen Ehegattenunterhalt einschneidende Veränderungen. Hintergrund hierfür ist die von dem Gesetzgeber gewollte Stärkung der Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten nach der Scheidung. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichsten Veränderungen dar. Stichworte: Unterhaltsreform 2008, nachehelicher Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Auswirkungen der Unterhaltsreform, Betreuungsunterhalt, Begrenzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt
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Neues Urteil des BGH zur Befristung von Aufstockungsunterhalt
Geschrieben von Redaktion am Freitag, 28. September 2007 (12856 mal gelesen)
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Der BGH hat in zwei neuen Urteilen (Az. XII ZR 11/05 und XII ZR 15/05) seine Rechtsprechung zur Begrenzung und Befristung von nachehelichem Unterhalt (insbesondere bezogen auf den Aufstockungsunterhalt) bestätigt. Im wesentlichen läuft die neuere Rechtsprechung darauf hinaus, dass der Geschiedenenunterhalt nur noch dem Ausgleich ehebedingter Nachteile dienen und nicht mehr - wie nach früherer Rechtsprechung - den während der Ehe erreichten Lebensstandard garantieren soll. Stichworte: BGH-Urteil, Befristung, Aufstockungsunterhalt
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BGH-Urteil vom 23.05.2007 (Az: XII ZR 245/04)
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 04. Juli 2007 (4840 mal gelesen)
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Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 23 Mai 2007 mit speziellen Fragen des nachehelichen Ehegattenunterhalt beschäftigt. In dem Urteil ging es um Fragen der Berechnung des Realsplittingsvorteils, wenn der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet ist und der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten sich nach seinem fiktiv ohne den Splittingvorteil errechneten Einkommen ermittelt. Außerdem hatte der Bundesgerichtshof die Frage zu entscheiden, wie der Kindesunterhalt, der sich nach den tatsächlichen - höheren - Einkünften des Unterhaltsschuldners bemisst, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen ist. Im Rahmen des Urteils hat der BGH nochmals bestätigt, dass Einkünfte aus einem Karrieresprung nicht relevant sind und dass auch eine 20-jährige Ehedauer einer Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts grundsätzlich nicht entgegensteht. Stichworte: Unterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Realsplitting, Splittingvorteil, Befristung, Begrenzung
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BGH: Altersvorsorgeunterhalt auch ohne Geltendmachung ab Auskunftsaufforderung
Geschrieben von Redaktion am Samstag, 17. Februar 2007 (4351 mal gelesen)
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Der Altersvorsorgeunterhalt gehört ab Beginn des Monats, in dem die Scheidungsklage rechtshängig wird, gem. § 1361 Abs. 1 Satz 2 BGB zum Lebensbedarf im Rahmen des Trennungsunterhalts. Das Gesetz sorgt auf diese Weise für eine lückenlose soziale Biografie, da der Versorgungsausgleich gem. § 1587 Abs. 2 BGB nur die Zeit bis zum Ende des Monats umfasst, der der Rechtshängigkeit der Scheidungsklage vorangeht, und § 1578 Abs. 3 BGB erst ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung eingreift. Dabei sind Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt nicht Gegenstand eigenständiger Ansprüche, sondern lediglich Teile des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf umfassenden Unterhaltsanspruchs. Stichworte: Altersvorsorgeunterhalt, Unterhalt, Trennungsunterhalt, Urteil, Elementarunterhalt, Ehegattenunterhalt
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Keine überobligatorische Tätigkeit trotz Betreuung eines Kleinkindes?
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 28. Januar 2004 (4444 mal gelesen)
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Das OLG Hamm (Urt. v. 09.05.2003 - 11 UF 321/02) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Ehefrau ihre Vollzeiterwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes fortgesetzt hatte.
Der Ehemann war kaufmännischer Angestellter, die Ehefrau Kosmetikerin. Sie hatte sich während der Ehezeit ab dem 31.8.1996 mit einem Kosmetikstudio selbständig gemacht, das sie zunächst allein und später zusammen mit einer Vollzeitkraft betrieben hat. Am 31.3.1998 hatte sie die Tochter N. geboren und bereits 14 Tage danach ihre Berufstätigkeit wieder aufgenommen. Das war möglich, weil die Eltern beider Parteien bereit waren, sich während der beruflichen Abwesenheit der Klägerin um das Kind zu kümmern. Nach der Trennung der Eheleute im Mai 1998 blieb N. bei der Ehefrau, die dennoch ihre Berufstätigkeit fortsetzen konnte, weil auch ihre Eltern und Schwiegereltern wie bisher bei der Betreuung mitwirkten.
Die Leitsätze des Urteils und den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe finden Sie unter 'mehr...' Stichworte: Ehegattenunterhalt, Unterhalt, überobligatorische Tätigkeit, Betreuungsunterhalt
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Zeitliche Begrenzung des Ehegattenunterhalts trotz 11 1/2 jähriger Ehedauer
Geschrieben von Redaktion am Mittwoch, 28. Januar 2004 (9070 mal gelesen)
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Das OLG Schleswig (Urt. v. 08.09.2003 - 15 UF 254/01) hat jetzt entschieden, dass trotz einer Ehedauer von 11 1/2 Jahren ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zeitlich begrenzt werden kann. Bemerkenswert bei der Entscheidung ist, dass das OLG bereits aus anderen Gründen den Unterhaltsanspruch versagt hatte, dann aber in einem von Juristen sogenannten 'obiter dictum' Ausführungen zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1573 Abs. 5 BGB macht. Diese Ausführungen des OLG Schleswig finden Sie nachstehend unter 'mehr...' abgedruckt.
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